Europawahl 2024

Europawahl 2024

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt und an Ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Unionsbürger müssen die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beim Wohnort beantragen (s. unten). Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Bekanntmachungen:

Bekanntmachung Eintragung WVZ Unionsbürger

Announcement registration WVZ Union citizens (in Englisch)

 

Formulare:

(müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original - also ausgedruckt – bis spätestens 19.05.2024 bei der Gemeinde eingereicht werden)

Antrag Unionsbürger Eintragung in das Wählerverzeichnis (PDF)

Antrag Unionsbürger Eintragung in das Wählerverzeichnis ausfüllbar (PDF)

Antrag Auslandsdeutsche Eintragung WVZ (PDF)