Stichwahl zum Landrat im Landkreis Traunstein 2025
Am Sonntag, 13.07.2025
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Um die städtebauliche Entwicklung gezielt zu steuern, stellen Gemeinden sogenannte Bebauungspläne auf.
Diese Pläne haben die Form einer Satzung und legen verbindlich fest, wie Grundstücke innerhalb bestimmter Bereiche genutzt und bebaut werden dürfen.
Der Bebauungsplan ist das zentrale Instrument der örtlichen Bauleitplanung – er betrifft Bürgerinnen und Bürger unmittelbar, da er konkrete Vorgaben für Bauvorhaben enthält.
Bauleitpläne: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind Gemeinden dazu berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten:
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Da Bebauungspläne rechtlich verbindlich sind, ist ihr Aufstellungsverfahren gesetzlich genau geregelt. Es besteht in der Regel aus drei Schritten:
Dieses Verfahren stellt sicher, dass sowohl individuelle Interessen als auch das Gemeinwohl bei der Planung berücksichtigt werden.
Weitere Regelungen
Neben den Bauleitplänen gibt es noch weitere Instrumente der städtebaulichen Ordnung, z. B.:
Diese ergänzen den Bebauungsplan und tragen dazu bei, ein harmonisches Ortsbild und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.