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Bauleitplanung

des Marktes Grassau

Bebauungspläne und Bauleitplanung

Um die städtebauliche Entwicklung gezielt zu steuern, stellen Gemeinden sogenannte Bebauungspläne auf. 
Diese Pläne haben die Form einer Satzung und legen verbindlich fest, wie Grundstücke innerhalb bestimmter Bereiche genutzt und bebaut werden dürfen.

Der Bebauungsplan ist das zentrale Instrument der örtlichen Bauleitplanung – er betrifft Bürgerinnen und Bürger unmittelbar, da er konkrete Vorgaben für Bauvorhaben enthält.

Bauleitpläne: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind Gemeinden dazu berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten:

  • Flächennutzungsplan (FNP):
    Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die geplante städtebauliche Entwicklung dar. Für Bürger ist er jedoch nicht rechtsverbindlich, sondern dient als vorbereitender Plan.
  • Bebauungsplan (B-Plan):
    Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und gilt für Teilbereiche des Gemeindegebiets. Seine Festsetzungen sind rechtsverbindlich – sowohl für Grundstückseigentümer als auch für die Bauaufsichtsbehörden.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Da Bebauungspläne rechtlich verbindlich sind, ist ihr Aufstellungsverfahren gesetzlich genau geregelt. Es besteht in der Regel aus drei Schritten:

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich frühzeitig über die Planungen zu informieren und Anregungen einzubringen.
  2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden
    Fachstellen wie z. B. Umwelt-, Denkmal- oder Naturschutzbehörden werden in das Verfahren einbezogen.
  3. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
    Der Entwurf des Bebauungsplans wird öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Bürger erneut Stellungnahmen abgeben.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass sowohl individuelle Interessen als auch das Gemeinwohl bei der Planung berücksichtigt werden.

Weitere Regelungen
Neben den Bauleitplänen gibt es noch weitere Instrumente der städtebaulichen Ordnung, z. B.:

  • Städtebauliche Satzungen (z. B. Gestaltungssatzungen, Sanierungssatzungen)
  • Örtliche Bauvorschriften (z. B. zur Dachform oder Fassadengestaltung)

Diese ergänzen den Bebauungsplan und tragen dazu bei, ein harmonisches Ortsbild und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

In der Aufstellung befindliche Bebauungspläne

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Aktueller Flächennutzungsplan

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Örtliche Bauvorschriften

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Städtebauliche Satzungen

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Rechtskräftige Bebauungspläne

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