Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Umgang mit großen Beutegreifern

Amtliche Bekanntmachung Nr. 51/2024

Was ist bei einem Verdacht auf einen Riss durch einen großen Beutegreifer zu tun?

Nachdem in letzter Zeit sowohl in Übersee als auch in Grassau Tiere tot aufgefunden wurden, deren Verletzungen möglicherweise auf einen großen Beutegreifer zurückzuführen sind, gehen Sie im Schadensfall entsprechend der Handlungsanweisung des Bayerischen Bauernverbandes bitte wie folgt vor:

1.    Sichern aller restlicher Tiere und Erstversorgung der verletzten Tiere.
2.    Finden Sie tote oder verletzte Tiere und vermuten Sie einen „großen Beutegreifer“ als Verursacher, behalten Sie die Nerven und vermeiden Sie es, Spuren zu verwischen. Bei den Spuren kann es sich auch um Trittsiegel, Kot oder Haare des großen Beutegreifers handeln.
3.    Stellen Sie sicher, dass tote oder verletzte Tiere weder Kontakt zum eigenen Hund, noch zu anderen Beutegreifern wie Fuchs haben. Dies kann später die eindeutige genetische Zuordnung, z. B. zu einem Wolf, erschweren.
4.    Melden Sie den Vorfall möglichst schnell schriftlich an das Landesamt für Umwelt (LfU): fachstelle-gb@lfu.bayern.de oder telefonisch unter Tel. 09281-1800-4640 (Mo – So 10-16 Uhr) oder kontaktieren Sie ihre Polizeidienststelle, wenn die Meldezeit außerhalb der Geschäftszeit liegt.
Hierbei sind der Fundort und die Kadaver oder verletzten Tiere mit Fotos und Videos zu dokumentieren.
5.    Tote Tiere an Ort und Stelle liegen lassen. Mögliche DNA-Spuren sollten bestmöglich erhalten werden. Optimal hierfür sind trockene und kalte Bedingungen. Decken Sie das Tier/die Tiere ab, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen.
6.    Durch den Rissbegutachter der LfU wird eine DNA-Probe genommen. Eine sachgemäße Probennahme erfolgt um die Wunde herum, wo vermutlich Speichel des Verursachers gefunden werden könnte.
7.    Wann DNA-Zweitprobe? Sollte eine Entnahme der DNA durch den Rissbegutachter nicht erfolgen bzw. verweigert werden, kann der geschädigte Weidetierhalter einen Veterinär oder Rissbegleiter hinzuziehen.
8.    Kontaktieren Sie den zuständigen Jäger und installieren – wenn möglich- Wildkameras für die Folgenacht, um zu dokumentieren, dass der Wolf/Luchs/Bär wieder an den Tatort zurückkehrt. Ihre Bilder/Filmaufnahmen senden Sie per E-Mail an: fachstelle-gb@lfu.bayern.de.
9.    Bei Rissen, Sichtungen und/oder Spuren:
Das LfU bietet ein Formular zur Meldung von Hinweisen zu Wolf, Luchs oder Bär an: Https//www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagment grosse beutegreifer/hinweise melden/doc/formular meldung  wolf luchs baer.pdf. Füllen Sie dieses aus und senden es an: fachstelle-gb@lfu.bayern.de.
10.    Verbringen Sie die Kadaver nur mit dem vorherigen Einverständnis des LfU!
Wichtig: Kontaktieren Sie die Tierkörperbeseitigungsanstalt (z.B. Berndt GmbH Tel. 08638/987110) erst nach Freigabe durch die LfU. Wichtig ist hier der Hinweis an die TBA „mit Vermerk auf amtliche Sektion“.
11.    Unterstützung bekommen Sie auch bei dem Wolfbeauftragten des Bayerischen Bauernverbandes.
Den Kontakt erhalten Sie über die Geschäftsstelle Traunstein 0861/1662530 oder 0160/7760499 (Gabi Thanbichler)