Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Taubenfütterungsverbot

Amtliche Bekanntmachung Nr. 45/2024

Fütterungsverbot für Tauben

Laut Verordnung des Marktes Grassau vom 01. Juli 2005 ist es verboten, im Gebiet des Marktes Grassau verwilderte Tauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden. Im Ortszentrum fremde Tauben zu füttern ist Tierquälerei, denn:


•    Sie brüten bei Fütterung bis zu 7 Mal. 90% der Jungtiere sterben qualvoll an Infektionskrankheiten, Parasiten (Erstickungstod) oder wegen Vernachlässigung durch die Eltern
•    Es kommt zu einem Überbesatz. Die Tiere sind starkem Sozialstress ausgesetzt (Streit um knappe Nistplätze, Nahrung usw.) und daher anfälliger.
•    Es kommt zu Konzentrationen im Ortszentrum. In der Peripherie wären die Tauben gesünder, leben länger und machen weniger Schaden durch ihren aggressiven Kot (Bauten, Fahrzeuge).
•    Das Futter ist nicht artgerecht und somit tierschutzwidrig. Tauben brauchen Sämereien, vitamin- und eiweißreiche Knospen, Mineralien, Insekten, Würmer usw.
•    Futterplätze ziehen Schädlinge an (Ratten, Mäuse)

Markt Grassau, den 23.05.2023
Stefan Kattari
1. Bürgermeister