Realsteuerhebesätze
Amtliche Bekanntmachung Nr. 91/2024
Ausfertigung
Satzung des Marktes Grassau über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze (Hebesatzsatzung)
Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 GrStG und § 16 Abs. 1 und 2 GewStG i. V. m. Art. 22 Abs. 2 und 23 der Gemeindeordnung (GO) und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Grassau folgende Hebesatzsatzung:
§ 1 Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuern
a) Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) 350 v. H.
b) Für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 2 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Sie tritt mit Erlass einer Haushaltssatzung insoweit außer Kraft, als diese, andere Festsetzungen über die Realsteuerhebesätze enthält.
Grassau,31.07.2024
Markt Grassau
Stefan Kattari
1. Bürgermeister