Nachtragshaushalt
Amtliche Bekanntmachung Nr. 138/2024
N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht um
EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR verändert
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 458.450 277.650 19.117.935 19.298.735
die Ausgaben 830.700 649.900 19.117.935 19.298.735
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 309.000 1.004.400 5.639.800 4.944.400
die Ausgaben 150.600 846.000 5.639.800 4.944.400
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Grassau, 20.11.2024
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Regelungen über Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.
Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt ab dem 29.11.2024 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.
Grassau, 20.11.2024
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister