Nachtragshaushalt
Amtliche Bekanntmachung Nr. 135/2023
N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht um
EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR verändert
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 890.500 0 18.776.185 19.666.685
die Ausgaben 1.073.900 183.400 18.776.185 19.666.685
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 2.386.150 1.369.220 11.929.600 12.946.530
die Ausgaben 2.246.930 1.230.000 11.929.600 12.946.530
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Grassau, 21.11.2023
Markt Grassau
gez.
Kattari
1. Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Regelungen über Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.
Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt ab dem 04.12.2023 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.
Grassau, 21.11.2023
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister