Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Nachtragshaushalt

Amtliche Bekanntmachung Nr. 135/2023

 


N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

        erhöht um
EUR    vermindert um EUR    und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
                gegenüber bisher EUR    auf nunmehr EUR verändert
a)    im Verwaltungshaushalt                
    die Einnahmen    890.500    0    18.776.185    19.666.685
    die Ausgaben    1.073.900    183.400    18.776.185    19.666.685
b)    im Vermögenshaushalt                
    die Einnahmen    2.386.150    1.369.220    11.929.600    12.946.530
    die Ausgaben    2.246.930    1.230.000    11.929.600    12.946.530


§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.


Grassau, 21.11.2023
Markt Grassau

gez.
Kattari
1. Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Regelungen über Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt ab dem 04.12.2023 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.

Grassau, 21.11.2023
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister