Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Lärmschutzverordnung

Amtliche Bekanntmachung Nr. 68/2023

Vollzug der Lärmschutzverordnung

Rasenmähen nur zur passenden Zeit

Vom Marktgemeinderat wurde aufgrund Art. 7 des Bayer. Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) vom 10.12.2019 eine Lärmschutzverordnung erlassen.
Diese Verordnung regelt verbindlich, wann ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten erledigt werden dürfen:
Mo – Sa von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 19.00 Uhr (in der Sommerzeit bis 19.30 Uhr)

Hierunter fällt insbesondere das Rasenmähen, Hämmern, Sägen, Holzhacken sowie die Benutzung von Bau- und Heimwerkermaschinen, Hochdruckreinigern und Heckenscheren.

Diese Verordnung gilt auch, wenn die o.g. Arbeiten durch gewerbliche Firmen oder andere Beauftragte ausgeführt werden.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir die Bevölkerung, dies zu beachten.
Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung werden mit Geldbußen geahndet.

Markt Grassau, 31.05.2023
Kattari, 1. Bürgermeister