Haushaltssatzung des Marktes Grassau für das Haushaltsjahr 2025
Amtliche Bekanntmachung Nr. 38/2025
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
19.998.485,-- €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.843.800,-- €
ab.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Marktes Grassau für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
festgesetzt.
2.150.000,-- €
177.000,-- €
§ 3
1. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt des Marktes Grassau in Höhe von 4.540.000,- € festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Wasserwerk“ wird auf
festgesetzt.
2.000.000,-- €
400.000,-- €
§ 5
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Grassau, 17.03.2025
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebessatzsatzung des Marktes Grassau wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 14.03.2025 (Gz. K.20-940-240009) den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk und des Marktes Grassau (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Marktes Grassau (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann im Rathaus, Zi.Nr. 19 eingesehen werden. Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.
Grassau, 21.03.2025
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister