Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Haushaltssatzung

Amtliche Bekanntmachung Nr. 40/2024

 


H a u s h a l t s s a t z u n g
des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit    
19.117.935,-- €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit    5.639.800,-- €

ab.

§ 2

1.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Marktes Grassau für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
festgesetzt.
2.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
festgesetzt.    
0,-- €


  146.000,-- €

§ 3

1.    Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 17.300.000,- € im Vermögenshaushalt des Marktes Grassau festgesetzt.
2.    Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.    Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)            350 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                        350 v.H.
2.    Gewerbesteuer                                380 v.H.

§ 5

1.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt.
2.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Wasserwerk“ wird auf
festgesetzt.    
2.000.000,-- €

400.000,-- €

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Grassau, 28.03.2024
Markt Grassau

Kattari
1. Bürgermeister

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 27.03.2024 (Gz. 3.20-941-230005) den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Marktes Grassau (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann im Rathaus, Zi.Nr. 19 eingesehen werden. Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.

Grassau, 28.03.2024
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister