Fütterungsverbot für Tauben
Amtliche Bekanntmachung Nr. 99/2024
Laut Verordnung des Marktes Grassau vom 01. Juli 2005 ist es verboten, im Gebiet des Marktes Grassau verwilderte Tauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden. Im Ortszentrum fremde Tauben zu füttern ist Tierquälerei, denn:
• Sie brüten bei Fütterung bis zu 7 Mal. 90% der Jungtiere sterben qualvoll an Infektionskrankheiten, Parasiten (Erstickungstod) oder wegen Vernachlässigung durch die Eltern
• Es kommt zu einem Überbesatz. Die Tiere sind starkem Sozialstress ausgesetzt (Streit um knappe Nistplätze, Nahrung usw.) und daher anfälliger.
• Es kommt zu Konzentrationen im Ortszentrum. In der Peripherie wären die Tauben gesünder, leben länger und machen weniger Schaden durch ihren aggressiven Kot (Bauten, Fahrzeuge).
• Das Futter ist nicht artgerecht und somit tierschutzwidrig. Tauben brauchen Sämereien, vitamin- und eiweißreiche Knospen, Mineralien, Insekten, Würmer usw.
• Futterplätze ziehen Schädlinge an (Ratten, Mäuse)
Markt Grassau, den 23.05.2023
Stefan Kattari
1. Bürgermeister