Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Fristen Führerscheinumtausch

Amtliche Bekanntmachung Nr. 135/2024

Führerscheinumtausch
Seit 2022 erfolgt der Umtausch von Führerscheinen in fälschungssichere Exemplare nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr.
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
„Alte“ Führerscheine (Grau/Rosa) mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998:
Geburtsjahr des Inhabers Umtausch bis zum:
Vor 1953             19.01.2033
1953 – 1958             19.01.2022
1959 – 1964             19.01.2023
1965 – 1970             19.01.2024
1971 oder später         19.01.2025
EU-Kartenführerscheine ab Ausstellungsdatum 01.01.1999:
Ausstellungsjahr     Umtausch bis zum:
1999 – 2001         19.01.2026
2002 – 2004         19.01.2027
2005 – 2007         19.01.2028
2008             19.01.2029
2009             19.01.2030
2010             19.01.2031
2011             19.01.2032
2012 – 18.01.2013     19.01.2033
Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine ist nach der neuen Richtlinie auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft jedoch nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Auch die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen bleiben bei der Umschreibung grundsätzlich erhalten!


Sie benötigen für den Umtausch: Personalausweis/Reisepass, biometrisches Passbild, aktuellen Führerschein.
Der Umtausch kostet 25,30 €. Der alte Führerschein kann bei der Abholung des Neuen entwertet behalten werden.
Für Fragen zum Führerscheinumtausch steht Ihnen die Führerscheinstelle des Landratsamtes Traunstein unter Tel. 0861 58 -494 oder -7047 zur Verfügung. Formulare gibt es unter www.traunstein.com/buerger-verwaltung/fuehrerscheinstelle.
Der Antrag kann auch im Rathaus, Zimmer 1 abgeholt und abgegeben werden.