Fristen Führerscheinumtausch
Amtliche Bekanntmachung Nr. 135/2024
Führerscheinumtausch
Seit 2022 erfolgt der Umtausch von Führerscheinen in fälschungssichere Exemplare nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr.
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
„Alte“ Führerscheine (Grau/Rosa) mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998:
Geburtsjahr des Inhabers Umtausch bis zum:
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
EU-Kartenführerscheine ab Ausstellungsdatum 01.01.1999:
Ausstellungsjahr Umtausch bis zum:
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033
Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine ist nach der neuen Richtlinie auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft jedoch nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Auch die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen bleiben bei der Umschreibung grundsätzlich erhalten!
Sie benötigen für den Umtausch: Personalausweis/Reisepass, biometrisches Passbild, aktuellen Führerschein.
Der Umtausch kostet 25,30 €. Der alte Führerschein kann bei der Abholung des Neuen entwertet behalten werden.
Für Fragen zum Führerscheinumtausch steht Ihnen die Führerscheinstelle des Landratsamtes Traunstein unter Tel. 0861 58 -494 oder -7047 zur Verfügung. Formulare gibt es unter www.traunstein.com/buerger-verwaltung/fuehrerscheinstelle.
Der Antrag kann auch im Rathaus, Zimmer 1 abgeholt und abgegeben werden.