Eintragung in das Wählerverzeichnis
Amtliche Bekanntmachung Nr. 54/2024
Europawahl am 09. Juni 2024;
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger
Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie in der Marktgemeindeverwaltung Grassau
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie in Original auch per Post an die Gemeinde senden (bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!).
Eine Antragstellung per Mail oder Fax ist nicht möglich!
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
oder im Rathaus Grassau, Zimmer 3 (Erdgeschoss).
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das örtliche Wahlamt (Rathaus Zimmer 4, Erdgeschoss, Durchwahl 08641 40080-15).