Blick auf Grassau von der Schnappenkapelle

Das Verfahren

Für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen gelten die Grundsätze der §§ 1, 1a, 2 und 2a BauGB sowie die Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 – 4a BauGB). Zu beachten ist daneben die Gemeindeordnung (GO).

Die Genehmigung sowie das Wirksamwerden des Flächennutzungsplans regelt der § 6 BauGB.

Grafisch dargestelltes Ablaufschema zum Bauleitplanverfahren (Aufstellung FNP) nach dem BauGB siehe Abbildung unten.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten finden sie im angefügten Auszug aus den Planungshilfen für die Bauleitplanung (PDF).