Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Aufruf an alle Hundehalter

Amtliche Bekanntmachung Nr. 19/2024


Sehr geehrte Damen und Herren,

an dieser Stelle möchten wir uns bei allen Hundehalterinnen und Hundehaltern herzlich bedanken, die sich selbstverständlich an die Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen.

Leider häufen sich in letzter Zeit aber auch Beschwerden in unserer Marktgemeindeverwaltung gegenüber einzelnen Hundehaltern. Zu unserem großen Bedauern kam es sogar schon zu gefährlichen Begegnungssituationen bzw. sogar zu Verletzungen gegenüber Mensch und Tier.

Wir nehmen das zum Anlass, um an alle Hundehalter zu appellieren:

-    Bitte lassen Sie grundsätzlich Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.
-    Leinen Sie bitte Ihren Hund auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen möglichst an. An bestimmten Plätzen (z. B. Sportplatz) besteht Anleinpflicht! Bitte leinen Sie Ihren Hund spätestens dann an, wenn sich andere Menschen oder Tiere nähern, damit sich niemand belästigt oder beängstigt fühlt.
-    Bitte halten Sie das Hundeverbot auf bestimmten Plätzen (z. B. Kinderspielplätzen, Reifinger Badesee) ein.
-    Achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt hat. Beseitigen Sie sofort den Hundekot mit einer mitgeführten Plastiktüte oder einer sogenannten „Hundekottüte“, welche Sie bei jeder „Hundetoilette“ an verschiedenen Orten in unserem Gemeindegebiet finden können (der Markt Grassau hat über 30 Hundetoiletten im Gemeindegebiet aufgestellt und unterhält diese).
Wichtig dazu ist auch, die benutzte Hundekottüte nicht vor Ort liegen zu lassen, sondern in den entsprechenden Behältern bzw. Abfallkörben zu entsorgen.
-    Bitte beachten Sie diese Regeln, Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.


Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Verschmutzung durch Hundekot eine Ordnungswidrigkeit im Abfallrecht darstellt; deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen vom Hundehalter zu beseitigen. Dies gilt auch im Wiesenbereich der Landwirte, da die Wiesenmahd sonst durch gefährliche Bakterien verunreinigt ist bzw. das Gras von den Kühen nicht gefressen wird. Hundekot ist nicht nur für Kühe, sondern auch für Menschen wegen des Infektionsrisikos durch Parasiten gefährlich.

Alle Hundehalter müssen ihren Hund so halten, dass keine andere Person oder kein anderes Tier gefährdet wird. Im Zweifelsfall ist der Hund im Freien an die Leine zu nehmen. Wir empfehlen Ihnen gegebenenfalls eine Hundeschule zu besuchen; so lernen sich Mensch und Tier am schnellsten kennen und es ist gleich ersichtlich welche Verhaltensweisen Ihr Haustier an den Tag legt.

Helfen Sie bitte mit, dass unsere Marktgemeinde sauber ist und Gefahren gegenüber Mensch und Tier durch freilaufenden Hunden vermieden werden.

Herzlichen Dank.

Kattari
1.Bürgermeister