Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Änderung der Musikschul-Gebührensatzung

Amtliche Bekanntmachung Nr. 48/2024

Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule des Marktes Grassau mit ihren Zweigstellen Bernau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching, Staudach-Egerndach und Unterwössen
Der Markt Grassau erlässt aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule des Marktes Grassau mit ihren Zweigstellen Bernau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching, Staudach-Egerndach und Unterwössen vom 13.07.2017, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 04.04.2022
§ 1 Änderungen
Die gemäß § 1 Abs. 1 der Gebührensatzung in Anlage beigefügte Gebührenordnung, gültig ab dem Schuljahr 2022/2023 wird durch die Gebührenordnung, gültig ab dem Schuljahr 2024/2025 ersetzt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.
Grassau, 15.04.2024 Kattari
1. Bürgermeister
GEBÜHRENORDNUNG
gültig ab Schuljahr 2024/25
in der jeweils genehmigten Fassung des Marktgemeinderates Grassau
    ermäßigte Jahresge-bühr für bis 18-Jährige der Mit-gliedsgemeinden    monatliche Rate 1>    Jahresgebühr für 18 bis 24-Jährige der Mitgliedsge-meinden    Jahresgebühr
Musikalische Früherziehung
Musikalische Grundausbildung
MusiKinder 10-er Block
FLP Prüfung/Kurs D1, D2
FLP Prüfung/Kurs D3
Musiktheaterkurs    240,00 €
240.0    €
110.0    €
75,00 €
122,00 €
75,00 €    20,00 € 20,00 €        240,00 €
240.0    €
110.0    €
75,00 €
122,00 €
75,00 €
Instrumental-/Gesangsunterricht:                
Gruppenunterricht (30 Min.)                
2    Schüler:
3    Schüler    pro Schüler pro Schüler    348.0    €232.0    €    29,00 € 19,33 €    487,20 €
324,80 €    620,00 €
413,33 €
Gruppenunterricht (45 Min.)                
2    Schüler:
3    Schüler:    pro Schüler pro Schüler    522.0    €348.0    €    43,50 € 29,00 €    730,80 €
487,20 €    930,00 €
620,00
Gruppenunterricht (60 Min)                
3 Schüler    | pro Schüler    464,00 €    38,67 €    649,60 €    826,67 €
Einzelunterricht                
30 Minuten    696,00 €    58,00 €    974,40 €    1240,00 €
10-er Karte je 30 Min. für Erwachsene (kann mehrfach im Schuljahr gebucht werden)                330,00 €
Chöre und Jugendkapellen    48,00 €    4,00€    48,00 €    48,00 €
Spielkreise, Ensembles    142,00 €    11,83 €    142,00 €    142,00 €
Musikalische Grundausbildung mit Instrument    348,00 €    29,16 €    350,00 €    350,00 €
Instrumentenkarussell, Klassenmusizie-ren (inkl. Instr. Miete 120 €, Register-probe)    480,00 €        -    480,00 €
Schulband    280,00 €            280,00 €
Klassenmusizieren für Erwachsene (inkl. Registerprobe, ohne Instrument)        73,33 €        880,00 €
Jahresgrundgebühr für jeden Schüler    30,00 €    Bei 1. Rate fällig    30,00 €    30,00 €
Mietgebühr: Die jährliche Instrumentenmiete richtet sich nach dem Wert des Instruments. Sie beträgt 15 % des Anschaffungswertes.
1> entspricht der Jahresgebühr verteilt auf 12 Monate


Zahlungsweise: für jeweils 1/3 Jahr durch Bankeinzug am 15. November, 15. Februar, 15. Mai.
Anmeldung immer für ein Schuljahr! Unterrichtsabschnitte: Beginnend jeweils am 01. September, 01. Januar, 01. Mai des Schuljahres. Musikalische Früherziehung beginnt jeweils am 1. Oktober.
Förderung von Kindern und Jugendlichen
Die Trägergemeinden Grassau, Bernau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching, Staudach-Egerndach und Unterwössen, der Freistaat Bay¬ern sowie der Landkreis Traunstein und die Kreissparkasse Traunstein fördern die Musikschule in beträchtlichem finanziellen Ausmaß.
Nur durch diese Förderungen können wir hochqualifizierten Musikschulunterricht zu den aktuellen Gebühren anbieten.
Ermäßigung der Unterrichtsgebühren
•    Ermäßigung der Unterrichtsgebühren für über 18-jährige kann auf Antrag gewährt werden, wenn der Musikschüler sich noch in Ausbildung befindet oder eine Behinderung von über 50% vorliegt.
•    Sozialermäßigung wird auf schriftlichen Antrag gewährt.
•    Blaskapellenermäßigung (ausgenommen Jugendkapellen) erhalten Mitglieder der Blaskapellen Bernau, Grassau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching und Unterwössen. Die Gebühren ermäßigen sich um 40% für Unterricht mit Instrumenten, die in der Kapelle benötigt werden.
Diese Ermäßigungsanträge sind im Büro der Musikschule oder über die Internetseite (Menüpunkt „Service“) erhältlich.
•    Gebührenerstattung für Schüler der Gemeinde Unterwössen: Das dritte und jedes weitere Kind unter 18 Jahren sind auf Antrag gebüh¬renfrei. Für Schüler der Marktgemeinde Grassau ist der Antrag im Rathaus Grassau erhältlich.
Alle Anträge müssen jährlich neu gestellt und bis spätestens 15. September des Jahres vorliegen, andernfalls können die Ermäßi¬gungen nicht gewährt werden!
•    Familienermäßigung wird automatisch für den zweiten und jeden weiteren Schüler aus einer Familie gewährt.
2. Schüler 30 %, 3. Schüler und jeder weitere 55 %
•    Mehrfachermäßigung wird automatisch für das 2. und jedes weitere Instrumentalfach gewährt. 2. Instrument 30 %, 3. Instrument 55%