Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Verkehrsrechtliche Anordnung für Hinterm Bichl

Amtliche Bekanntmachung Nr. 85/2024

Vollzug der StVO;
Verkehrsrechtliche Anordnung für Hinterm Bichl

Die Straße Hinterm Bichl wird nach dem Wanderparkplatz am Bergbad aufgrund des hohen Parkaufkommens auf der Straße gesperrt. Durch die parkenden Autos war der Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge nicht befahrbar.

Der Markt Grassau erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. den §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) in der zuletzt gültigen Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nachstehende verkehrsrechtliche


A N O R D N U N G

1.    Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird für Hinterm Bichl folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

•    Hinterm Bichl nach dem Wanderparkplatz am Bergbad wird für den Verkehr gesperrt. Anwohner, Fahrradfahrer sowie der Land- und forstwirtschaftliche Verkehr sind frei.
•    Im Vollzug dieser Anordnung werden die Verkehrszeichen vom Markt Grassau aufgestellt.

2.    Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

3.    Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i.S. des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

MARKT GRASSAU
30. Juli 2024


Kattari
1. Bürgermeister

Hinterm Bichl