Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten zur Landratswahl
Amtliche Bekanntmachung Nr. 51/2025
Anlage 11 (zu Nr. 42 GLKrWBek)
Gemeinde
Markt Grassau
Verwaltungsgemeinschaft
Zutreffendes bitte ankreuzen EI oder in Druckschrift ausfüllen
Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl1' □ des Gemeinderats, Q der ersten Bürgermeisterin oder
des ersten Bürgermeisters,
□ des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens
bis Montag, den 19.05.2025 (41. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Nr. des Eintra-gungs-raums Anschrift des Eintragungsraums Eintragungszeiten barrierefrei ja / nein
1 Markt Grassau
Marktstr. 1
83224 Grassau
Zimmer 4 (EG) Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
und zusätzlich:
Samstag, 10.05.2025, von 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch, 14.05.2025, von 17.00-20.00 Uhr ja
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behin¬derung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbür¬ger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.