Zuständig für die Annahme von Fundgegenständen ist das Fundbüro der Gemeinde, in der der Gegenstand gefunden wurde. Gefundene Gegenstände im Gemeindegebiet Grassau können Sie während unserer Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 3, abgeben.
Die Fundsachen werden ab dem Abgabetag sechs Monate lang im Fundbüro aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb dieser Frist, geht das Eigentumsrecht in der Regel auf den Finder über. Verzichten Finder auf dieses Recht, werden die Gegenstände versteigert oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt.
Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Fundsachen mit einem Wert von weniger als 10,00 € müssen nicht im Fundbüro abgegeben werden.