Das Bayerische Landesamt für Umwelt informiert
Amtliche Bekanntmachung Nr. 12/2025
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informiert:
Das Bayerische Landesamtes für Umwelt nimmt an, dass für die Chiemgauer Alpen ein grenzüberschreitendes Wolfsterritorium in Form eines standorttreuen männlichen Wolfs besteht.
Diese Feststellung beruht auf den Erkenntnissen, dass über einen längeren Zeitraum an mehreren Örtlichkeiten im Achental bis zum Geigelstein und auch im grenznahen Tirol die Genetik desselben Wolfes nachgewiesen wurde. Aufgrund der festgestellten Standorttreue wurde die Förderkulisse für Zäune und Herdenschutzhunde erweitert.
Diese ist einsehbar unter https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/herdenschutz/herdenschutz_wolf/index.htm).
Die Feststellung eines sogenannten Wolfsterritoriums hat nach Auskunft des LfU keine Auswirkung auf Schadensersatzleistungen für Nutztierrisse, da lediglich in festgelegten Wolfsgebieten (blaue Gebietsabgrenzung auf der Übersichtskarte der obigen Kontaktseite) eine Handlungsnotwendigkeit zum Herdenschutz innerhalb einer Frist von einem Jahr gegeben ist.
Weitere Hinweise sind bitte der Pressemitteilung des LfU zu entnehmen.
https://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/c/2027231/57-24tliche-bekanntmachung-zur-aenderung-bayerischen-wolfsgebiete-im-sinne