Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Bürgerbeteiligung Reifing Süd

Amtliche Bekanntmachung Nr. 32/2025

BEKANNTMACHUNG
des Marktes Grassau

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

für Aufstellung des Bebauungsplans „Reifing Süd“ (einfacher Bebauungsplan)
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 29.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Reifing Süd“ beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Reifing Süd“ wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 28.01.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Entsprechend wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
 

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt:
•    Förderung der Innenentwicklung durch Nutzung vorhandener und gewerbliche Brachen zur Deckung des Bedarfs an Wohnraum
•    Schaffung von Möglichkeiten für verdichteten Mietswohnungsbau
•    Sicherung und Ausbau der Verkehrserschließung
•    Entwicklung im räumlichen Kontext und Sicherung der dörflichen Strukturen
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Reifing Süd“, bestehend aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.01.2025 wird im Zeitraum vom
10.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025
im Rathaus, Bauamt, Zimmer 6/EG, Anschrift: Marktstr. 1, 83224 Grassau, zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Grassau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Auf der Internetseite der Gemeinde unter www.grassau.de können in der Rubrik „Bürgerservice & Rathaus -> Gemeindeentwicklung -> Bauleitplanung“ der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grassau, 10.03.2025    
Stefan Kattari
1. Bürgermeister

Reifing Süd