Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Amtliche Bekanntmachung Nr. 21/2024

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Urlaubsreise, ob Sie noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen! Es kann bis zu vier Wochen nach Beantragung dauern, bis Ihr neues Ausweisdokument im Passamt zur Abholung vorliegt.

Seit 2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Noch gültige Dokumente können bis zum Ablaufdatum verwendet werden. Sollten für Kinder neue Dokumente benötigt werden, beachten Sie die oben genannte Lieferzeit.

Bei Beantragung von Ausweisdokumenten von Minderjährigen ist bei Beantragung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Ausweis oder die Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Einer der Erziehungsberechtigten muss beim Beantragen des Ausweisdokumentes anwesend sein! Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Einverständniserklärung der Eltern und Reisepässe ab dem 18. Lebensjahr beantragt werden. Ab dem 6. Lebensjahr müssen die Kinder bei der Beantragung dabei sein.

Die Einverständniserklärung können Sie sich auch im Internet unter www.grassau.de herunterladen und ausdrucken.

In jedem Fall benötigen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Falls Ihr letztes Ausweisdokument nicht vom Markt Grassau ausgestellt wurde, benötigen wir zum einmaligen Datenabgleich die Geburtsurkunde oder ggf. die Heiratsurkunde!

Wir empfehlen Ihnen sich vorab über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes zu informieren (z. B. auf www.auswaertiges-amt.de).

Weitere Fragen können Sie auch telefonisch beim Passamt unter 08641 4008-13 klären.