Luftbild Grassau Brandstätt, © PublicDesign

Bauland im Ansiedlungsmodell

Angesichts der sehr hohen Kosten auf dem freien Grundstücksmarkt ist der Markt Grassau bestrebt, preisgünstige Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Nach den landesplanerischen Zielvorstellungen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und der ergänzenden Vorschrift des § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB erfolgt deshalb im Markt Grassau vorwiegend eine Baugebietsausweisung für den örtlichen Bedarf (Eigenentwicklung). Mit der verbilligten Baulandüberlassung wird das Ziel verfolgt, einkommensschwächeren Familien und Einheimischen den Erwerb von Bauland zu ermöglichen und ihnen somit die Gelegenheit zu geben, sich dauerhaft im Ortsgebiet von Grassau anzusiedeln. Die Vergabe des Baulandes erfolgt im Wege der pflichtgemäßen Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden und somit einer europarechtskonformen Ausgestaltung städtebaulicher Verträgen zu gewährleisten, wurde in langwierigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung unter Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung ein sogenannter „Leitlinienkompromiss“ erarbeitet. Für die Grundstücksvergabe kommen demnach Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte, vom Markt Grassau jeweils öffentlich bekannt gemachte Obergrenzen nicht überschreiten. Der Bewerber darf maximal über ein Vermögen in Höhe des Grundstückwertes verfügen. Das Einkommen darf maximal das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde betragen. Erfolgt der Erwerb durch ein Paar, erfolgt die Berechnung auf Basis der addierten Einkommen. Zur Obergrenze ist ein Freibetrag in Höhe von 7.000 € je unterhaltspflichtigem Kind hinzuzurechnen. Grundlage für die jeweils aktuellen Einkommensgrenzen sind die Daten des Statistischen Bundesamts bzw. des Statistischen Landesamtes. Die Rangfolge der Bewerber wird dann anhand von Orts- und Sozialkriterien ermittelt. Für jedes zu vergebende Bauland werden die Vermögens- und Einkommensgrenzen explizit festgelegt.