Rathaus Grassau, © Bauer

Kurbeitrag und AGB's

Kurbeitrag

Der Markt Grassau ist ein staatlich anerkannter Luftkurort. Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben.
Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten.

Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen über den Vermieter eingehoben. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.

Wozu dient der Kurbeitrag?

Der Kurbeitrag ist im Sinne des Kommunalen Abgabengesetzes des Freistaats Bayern (KAG) eine wichtige Stütze für Kur- und Erholungsorte zur Aufrechterhaltung ihrer touristischen Infrastruktur und Basisleistungen, z.B.

  • Unterhalt der Wander- und Radwege, Nordic-Walking-, Mountainbike und Loipennetzes
  • Pflege des Kurparks und der Grünanlagen
  • Pflege und Instandhaltung vom Reifinger Badesee, den Spielplätzen, Wassertretanlagen, etc.
  • Gästeprogramm, Sommerkonzerte, kostenlose Buslinien, u.v.m.
  • Betrieb der Tourist-Info (Zimmervermittlung, Prospektversand, Beratung der Gäste, Informationen der Vermieter u.a.)

Der Kurbeitrag beträgt in Grassau und Rottau:

1,00 € für Erwachsene pro Nacht 
0,50 € für Kinder von 6 bis 17 Jahre

Kinder unter 6 Jahren, sowie Schwerbehinderte ab 80% mit Ausweis und eingetragene Begleitperson sind vom Kurbeitrag befreit.