Mädchen liest ein Buch in der Gemeindebücherei Grassau

Benutzungsordnung

Benutzungsordnung zum Herunterladen (PDF)

Die Bücherei hat die Aufgabe, allen Schichten der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Konfession, Staatsangehörigkeit oder Parteizugehörigkeit durch gemeinnützigen Verleih Bücher und andere Medien zur Unterhaltung, Information und Bildung zugänglich zu machen. Zur Verwirklichung und Umsetzung dieser Ziele wurde zwischen dem Markt Grassau und der Katholischen Kirchenstiftung Grassau in Verbindung mit dem Fachverband St. Michaelsbund ein entsprechender Kooperationsvertrag geschlossen.

1. Anmeldung, Ausleihgebühren

Die Bücherei ist für jede Person zugänglich. Für jeden Besucher wird ein Leserausweis ausgestellt. Der Leserausweis ist nicht übertragbar und bleibt im Eigentum der Bücherei.
Die Gebühren für einen Leserausweis betragen pro Kalenderjahr einmalig für:

Erwachsene                                                 8,00 €
Kinder bis 14 Jahre    2,00 €
Schüler, Studenten, Senioren (mit Ausweis) 6,00 €
die Familie  10,00 €

Feriengäste mit Kurkarte bezahlen keine Gebühren.
Mit Aushändigung des Leserausweises erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an. Durch Unterschrift der Einverständniserklärung dürfen persönliche Daten büchereiintern gespeichert werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Die Erhebung dieser Daten erfolgt im Einklang mit der Benutzungsordnung der Bücherei und den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz für den kirchlichen Datenschutz (KDG).

2. Ausleihe

Alle Ausleihprodukte sind sogenannte Medien. Jeder Benutzer kann maximal fünf Bücher, vier CDs oder Hörbücher, drei DVDs sowie unbegrenzt Spiele entleihen. Bereits ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Die Ausleihfrist für Bücher, CDs, Hörbücher und Spiele beträgt vier Wochen; sie kann jeweils um diesen Zeitraum - bis zu zweimal - verlängert werden. Die Ausleihfrist für Zeitschriften und DVDs beträgt eine Woche, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Ausleihe aller Medien, außer Zeitschriften und DVDs, kann auch telefonisch oder über den Web-Opac verlängert werden.

3. Mahngebühren

Bei Überschreiten der Ausleihfrist werden ab der zweiten Woche pro Medium und Woche jeweils 0,50 € eingefordert.

4. Behandlung der Medien

Sämtliche ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Das Weiterverleihen an Dritte ist nicht gestattet. Schäden sind zu melden. Für verlorene oder beschädigte Medien ist der Wiederbeschaffungswert zu leisten. Bei Verlust der Deckblätter von Hörbüchern oder CDs sind 15 € zu bezahlen, da diese Medien in unvollständigem Zustand nicht mehr zur Ausleihe gebracht werden können.

5. Verhalten in der Bücherei

Mit Betreten der Bücherei kennt der Besucher die Benutzungsordnung an. Alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. Essen, Trinken und Rauchen ist nicht gestattet. Den Anweisungen des Büchereiteams sind Folge zu leisten.
Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

6. Öffnungszeiten
 

Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag 10 - 11 Uhr
Dienstag 15 - 17 Uhr
Donnerstag 17 - 19 Uhr
zusätzlich Mittwoch 19 - 20 Uhr

 

An Feiertagen sowie Faschingsdienstag, Georgimarkt, Muttertag und Michaelimarkt ist die Bücherei geschlossen.

An folgenden Standorten haben wir  Bücherschränke zum Schmökern aufgestellt: Museumscafé Klaushäusl, Café GrassauRuheoase in der Tourist-Information und im Kurpark (Bücherkiste).