Wie verhalte ich mich richtig?
Wie verhalte ich mich wenn mein Kind krank ist?
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sollte Ihr Kind Symptome einer COVID 19 - Erkrankung aufweisen, beachten Sie bitte folgenden Leitfaden:
Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) |
In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich:
Der Schüler bzw. die Schülerin müssen aber an den Selbsttestungen in der Schule teilnehmen. In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus! |
Schulbesuch mit Krankheitssymptomen (grippeähnliche Symptome) |
Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten). In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus! Ohne negatives Testergebnis ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn keine Krankheitssymptome mehr vorliegen und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome mindestens sieben Tage nicht besucht worden ist. Die Schülerin bzw. der Schüler mit den folgenden Symptomen dürfen die Schule auch ohne Vorlage eines o.g. Tests besuchen, müssen aber an den Selbsttestungen teilnehmen.
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Mit den besten Wünschen für ein gesundes Schuljahr und einem herzlichen Dankeschön für Ihre Mithilfe und Unterstützung,
Ihr Team der Grund- und Mittelschule Grassau
Kontakt
Sekretariat
Grund- und Mittelschule Grassau
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