Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Wichtige Information zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Urlaubsreise, ob Sie noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen!

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Urlaubsreise, ob Sie noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen!

Zur Beantragung muss jeder persönlich im Passamt erscheinen. Die Kosten sind bei Antragstellung zu begleichen:

Passart Betrag
Personalausweis bis 24 Jahre 22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahre 37,00 €
Reisepass ab 24 Jahre 60,00 €
Kinderreisepass (nur bis zum 12. Lebensjahr möglich) 13,00 €
Aktualisierung oder Verlängerung 6,00 €

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass zwischen dem Beantragungstag und Ausstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei mittlerweile bis zu 6 Wochen vergehen. Deshalb bitten wir Sie, falls Sie für eine geplante Reise einen Reisepass benötigen, unbedingt frühzeitig die Gültigkeit des Reisedokumentes zu überprüfen!

Notfalls kann gegen Aufpreis (32,00 €) ein Express-Reisepass beantragt werden, welcher innerhalb einer Woche zur Abholung bereitliegt.

Bei Beantragung von Ausweisdokumenten von Minderjährigen ist bei Beantragung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Ausweis oder die Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Einer der Erziehungsberechtigten muss beim Beantragen des Ausweisdokumentes anwesend sein! Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Einverständniserklärung und Reisepässe ab dem 18. Lebensjahr ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beantragt werden.

Die Einverständniserklärung können Sie sich auch im Internet unter www.grassau.de herunterladen und ausdrucken.

Bei Kinderreisepässen entspricht die Gültigkeit seit dem Jahr 2021 nur noch 1 Jahr. Die Kinderreisepässe können nur verlängert oder aktualisiert werden, solange diese noch gültig sind. Durch eine Verlängerung oder Aktualisierung verlängert sich die Gültigkeit um maximal 1 Jahr. Bitte beachten Sie, falls Sie mit einem Kinderreisepass vereisen, der länger als 1 Jahr gültig ist, könnte dies zu Problemen an der Grenze führen.

In jedem Fall benötigen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Falls Ihr letztes Ausweisdokument nicht vom Markt Grassau ausgestellt wurde, benötigen wir zum einmaligen Datenabgleich die Geburtsurkunde oder ggf. die Heiratsurkunde!

Wir empfehlen Ihnen sich vorab über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes zu informieren (z. B. auf www.auswaertiges-amt.de).

Weitere Fragen können Sie auch telefonisch beim Passamt unter:

Telefon: +49 (8641) 400 8-13 oder per E-Mail: thomas.hainz@grassau.de

klären.