Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Verkehrsrechtliche Anordnung in Rottau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 126/2023

Vollzug der StVO;
Verkehrsrechtliche Anordnung für die Adersbergstraße und den Bastackerweg

Aufgrund der Tiefbauarbeiten für die Fernwärme kann der Schulbus nicht seinen üblichen Weg fahren, dieser muss für einen begrenzten Zeitraum über die Adersbergstraße und den Bastackerweg fahren bzw. wenden. Daher erlässt der Markt Grassau als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. den §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) in der zuletzt gültigen Fassung ab sofort aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nachstehende verkehrsrechtliche

A N O R D N U N G

1.    Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird für die Adersbergstraße und den Bastackerweg folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

•    Absolutes Halteverbot durch Verkehrszeichen Nr. 283 StVO

2.    Im Vollzug dieser Anordnung werden die Verkehrszeichen vom Markt Grassau aufgestellt und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder beseitigt.

3.    Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

4.    Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i.S. des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.


MARKT GRASSAU
3. November 2023

Kattari
1. Bürgermeister

Halteverbot