Verkehrsrechtliche Anordnung Hindlinger Straße
Amtliche Bekanntmachung Nr. 8/2023
Vollzug der StVO;
Verkehrsrechtliche Anordnung für die Hindlinger Straße
Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird für die Ortsstraße „Hindlinger Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit für notwendig erachtet.
Aus diesem Grunde erläßt der Markt Grassau als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. den §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) in der zuletzt gültigen Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nachstehende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
1. Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Hindlingerstraße zwischen den Einmündungen in die Rottauer Straße (B 305), (Fl.Nr. 613/2) bis Gut Hindling durch Aufstellung der Verkehrszeichen VZ-Nr. 274-30 StVO und VZ-Nr. 278-30 StVO (Ende).
2. Im Vollzug dieser Anordnung werden die Verkehrszeichen vom Markt Grassau aufgestellt.
3. Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i.S. des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.
MARKT GRASSAU
26. Januar 2023
Kattari
1. Bürgermeister