Straßenwidmung Moosbauerweg
Amtliche Bekanntmachung Nr. 58/2023
Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
Verfügung und Bekanntmachung
A) Wegebeschreibung
1. Bezeichnung des Weges: Moosbauerweg
Flurnummer: 685, 668 Gemarkung Grassau
2. Beschreibung des Anfangpunktes: Abzweigung Richtung Norden, Südöstlich des Anwesens Untermoosbacher, Fl.Nr. 668
3. Beschreibung des Endpunktes: Nord-Ende, bei Fl.Nr. 692, Anwesen Henschke (Moosbauer)
4. Gesamtlänge: 350 m
5. Gemeinde: Markt Grassau
B) Verfügung
Die unter A) 1. bezeichnete Straße wird gemäß Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet als:
„Öffentlicher Feld- und Waldweg“
C) Träger der Straßenbaulast Eigentümer der Grundstücke zwischen den
Vorbezeichneten Anwesen
D) Wirksamwerden 13.06.2023
(Art. 41 Abs. 4 Satz 3, Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG)
E) Sonstiges
1. Der Weg besteht und ist unter Berücksichtigung der Beschränkung frei benutzbar.
Gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 18.04.2023 ist der unter A) angeführte Weg als Öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen.
2. Die Verfügung nach B), samt Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktstraße 1, EG Zimmer 7, in der Zeit vom 12.05.2023 bis 12.06.2023 eingesehen werden.
Grassau, 25.04.2023 1. Bürgermeister
Kattari