1. Bürgermeister Stefan Kattari, Renate Götze, Margarete Kastner und Peter Enzmann (von links), © Markt Grassau
Logo der Familienstelle, © Markt Grassau

Raummiete und Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung

Die Nutzungsvereinbarung regelt das Benutzen der Räumlichkeiten „Familientreff am Birkenweg“. Sie enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Nutzer.

  • Für unentgeltlich angebotene Veranstaltungen/Kurse gilt folgende Berechnung:

1/2 Tag 1 Tag nur abends
entweder von  

von 8.00 bis 13.00 Uhr

bzw.14.00 bis 19.00 Uhr

8.00 bis 19.00 Uhr

ab 18.00 Uhr bis

spätestens 22.00 Uhr

jeweils 15,00 Euro 30,00 Euro 15,00 Euro
  • Für entgeltliche Veranstaltungen beträgt die Raummiete 20% der Kurseinnahmen. Teilnehmerzahl und eingenommene Kursgebühren müssen zur Mietberechnung der Familienstelle im Rathaus gemeldet werden.
  • Für Unfälle und Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Während der Sommerferien sind die Räume nicht buchbar.
  • Der Schlüssel ist bei der Familienstelle abzuholen und unverzüglich auch wieder abzugeben.
  • Die Räumlichkeiten sind stets besenrein und aufgeräumt zu hinterlassen.
  • Die Küche muss gereinigt verlassen werden (Geschirrspüler ausräumen, sauberes Geschirr in dieSchränke räumen).
  • Die beiliegende Inventarliste ist Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung.
  • Fenster, Terrassentüren und Eingangstüren sind stets beim Verlassen zu schließen, das Gartentor auf der Terrasse zum Kinderspielplatz ist abzuschließen.
  • Die Gartenmöbel sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen.
  • Keine Abfälle (Essensreste, Hygieneartikel etc.) durch die Abflussleitungen entsorgen!
  • Die Lagerung von giftigen und brennbaren Stoffen ist untersagt.
  • Bei Beschädigungen muss umgehend die Familienstelle im Rathaus informiert werden. Die Nutzer haben für die Schadensbehebung aufzukommen.
  • Der Treppenaufgang zum BRK muss stets frei bleiben.
  • Plakate und Hinweisschilder dürfen nur nach Absprache mit der Familienstelle angebracht werden. In die Wände dürfen keine Nägel etc. geschlagen werden; sie dürfen auch nicht beklebt werden.
  • Die Ruhezeiten (Mittagsruhe zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) sind einzuhalten.
  • 17. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Kursteilnehmer ausschließlich die öffentlichen Parkplätze benutzen und den Innenbereich des BRK-Gebäudes freihalten.
  • Der Telefonanschluss im Versammlungsraum darf für Notfälle benützt werden. TelefonNr. +49 (8641) 6992918

Die Anerkennung der Nutzungsvereinbarung entnehmen Sie bitte aus der PDF-Datei: Raummiete und Nutzungsvereinbarung