Nachtragshaushaltssatzung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 134/2022
N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht um
EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR verändert
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 1.347.450 185.000 17.551.885 18.714.335
die Ausgaben 1.225.750 63.300 17.551.885 18.714.335
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 1.003.400 1.465.000 13.763.300 13.301.700
die Ausgaben 1.361.400 1.823.000 13.763.300 13.301.700
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Grassau, 22.11.2022
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Regelungen über Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.
Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt ab dem 05.12.2022 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.
Grassau, 22.11.2022
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister