Managementplan Natura 2000
Amtliche Bekanntmachung Nr. 81/2023
München, den 12.05.2023
Durchgeführter Beteiligungsprozess für die Managementpläne des FFH- und europäischen Vogelschutzgebietes „Moore südlich des Chiemsees“, Information der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern
Die Moore südlich des Chiemsees stellen einen der bedeutendsten und in ihrer naturräumlichen Ausstattung reichhaltigsten Moorkomplexe im bayerischen Alpenvorland dar und sind daher 2004 als Vogelschutzgebiet (=SPA) 8141-471 und als FFH-Gebiet 8140-371 für das europaweite Schutzgebietsnetzwerk „Natura 2000" gemeldet worden. Um die Lebensräume und Arten, für die beide Gebiete ausgewiesen wurden, in einen guten Erhaltungszustand zu führen, oder diesen zu beizubehalten, wurden Managementpläne erstellt.
Wie bereits in der Präambel beider Managementpläne betont wird, sind die vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen für die zuständigen staatlichen Behörden verbindlich, für private Grundeigentümer und Nutzungsberechtigte begründen die Maßnahmen der Managementpläne keine Verpflichtungen (§ 4 Abs. 2 BayNat2000V). Maßnahmen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung sind nach wie vor möglich, soweit die Erhaltungsziele berücksichtigt werden. Diese und weitere Bereiche, die von der Natura 2000-Verordnung nicht beschränkt werden, sind in Ziffer 10 der Gemeinsamen Bekanntmachung „Schutz des Europäischen Netzes ,Natura 2000‘" vom 04.08.2000 aufgelistet.
Im Nachgang zum „Runden Tisch" des Managementplanentwurfs haben die für den Plan verantwortlichen Naturschutz-, Forst- und Landwirtschaftsverwaltungen zahlreiche Einzelgespräche mit Eigentümern, Bewirtschaftern und Verbänden geführt. Diese Gespräche fanden in den Gemeinden Grassau, Bergen, Staudach-Egerndach, Bernau, Übersee und Grabenstätt statt. Auf Grundlage der Gespräche wurden in berechtigten, mit den Anforderungen der Managementplanung zu vereinbarenden Fällen nachfolgende Änderungen vorgenommen.
Im Maßnahmenteil beider Managementpläne wurde im Abschnitt vier („4 Maßnahmen und Hinweise zur Umsetzung", S. 61 bzw. S. 22) nach dem ersten Absatz folgendes eingefügt:
Der Beteiligungsprozess hat gezeigt, dass die Umsetzung der Maßnahmen auf den intensiver genutzten, landwirtschaftlichen Flächen mit bestehenden betrieblichen Strukturen schwer vereinbar sein kann. Dabei ist zu beachten, dass die im Managementplan dargestellten Maßnahmen eine verbindliche Handlungsanleitung allein für Behörden sind. Der Managementplan begründet keine rechtlichen Verpflichtungen für den einzelnen Grundeigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte.
Für die weitere Umsetzung des Managementplanes ist eine fundierte Einbindung und Beteiligung der betroffenen Landwirte anzustreben. Um entsprechende Anreize zu bieten und eventuelle wirtschaftliche Ausfälle zu kompensieren, sind u. a. geeignete Förderangebote notwendig.
Im SPA-Managementplan Teil I und in der dazugehörigen Maßnahmenkarte wurden außerdem die Maßnahmen Nr. 1684 , 18831 und 18941 (S. 27 bis 45) folgendermaßen umformuliert:
Die Legende der Maßnahmenkarte wurde entsprechend angepasst.
Eine Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nur unter der Voraussetzung des Einverständnisses der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Die im Zeitraum von Oktober 2022 bis Februar 2023 bei der Regierung von Oberbayern eingegangenen schriftlichen Äußerungen zu den Managementplänen sind in der elektronischen Aktenablage der Regierung von Oberbayern dokumentiert. Diese Schreiben befinden sich nach Gemeinden und Nachnamen sortiert in einem elektronischen Ordner mit dem Aktenzeichen ROB-51-8629.NAT_02-111-1, wobei jedes einzelne Schreiben mit einer fortlaufenden Nummerierung versehen ist. Im Anhang zum Managementplan befindet sich außerdem eine Kurzzusammenfassung der Anmerkungen. Dieser ist beim Bayerischen Landesamt für Umwelt hinterlegt.
Der nach der Öffentlichkeitsbeteiligung aktualisierte Planstand vom 10.05.2023 bzw. 12.05.2023 ist ab sofort auf der Website der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) unter Service - Umwelt - Naturschutz: Natura 2000 - Natura 2000 Managementpläne - "Runde Tische" - Moore südlich des Chiemsees veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung ist der Plan vier Wochen lang auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern zur Bekanntgabe einsehbar. Anschließend ist er gültig bis zu seiner Fortschreibung und wird auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) veröffentlicht.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass unabhängig von der Natura 2000- Managementplanung die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind, insbesondere:
- Die Verordnungen der Naturschutzgebiete „Kühwampenmoor“, „Sossauer Filz und Wildmoos“, „Mündung der Tiroler Achen", „Bergener Moos“, „Kendlmühlfilzen“ sowie „Hacken und Rottauer Filz“
- Die Verordnungen der Wiesenbrütergebiete „Bergener Moos, Wildmoos und Staudach-Egerndacher Filze“, „Feldwies am Chiemsee Nord“, „Grabenstätter Moos“, „Lachsgang“ sowie „Rottauer Moos“.
- Der gesetzliche Biotopschutz nach § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG
- Das Verschlechterungsverbot in Natura 2000-Gebieten nach § 33 BNatSchG
- Die gesetzlichen Regelungen zur Land-, Forst und Fischereiwirtschaft
(Art. 3 BayNatschG, § 19 BayNatschG, Bundeswald- und Bundes-Bodenschutzgesetz)
Eigentümer und Nutzungsberechtigte, die an einer vergüteten Umsetzung der in den Managementplänen vorgesehenen Maßnahmen interessiert sind, können sich für eine Beratung zu VNP oder KLIP an die zuständige untere Naturschutzbehörde wenden (TS: Tel. 0861 58-381, SG4.14@traunstein.bayern, RO: Tel. 08031 392-3366, naturschutz@lra- rosenheim.de).
Für eine Beratung zu einer Förderung im Rahmen von KULAP oder anderen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ist der Wildlebensraumberater des zuständigen AELF Ansprechpartner (TS: Tel.: 0861 7098-8230, E-Mail: poststelle@aelf-ts.bayern.de, RO: Tel.: 08031 3004-10, E¬Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de).
Waldbesitzer haben die Möglichkeit sich bei dem jeweils zuständigen Revierleiter des AELF oder bei der unteren Naturschutzbehörde zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen von „VNP Wald“ sowie zur Anzeige und Dokumentation forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Natura 2000-Gebiet beraten zu lassen.