Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Infoveranstaltung Grabenräumen Rottau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 106/2023

Informationsveranstaltung zur künftigen Grabenräumung im Ortsteil Rottau  – Vorankündigung

Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung obliegt nach § 40 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz - WHG i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Nr. 3 Bayerischen Wassergesetz – BayWG dem Markt Grassau als eigene Aufgabe. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann sich der Markt Grassau Wasser- und Bodenverbände bedienen.

Nachdem im Ortsteil Rottau kein Wasser- und Bodenverband besteht, der für den ordnungsgemäßen Unterhalt und Ausbau der örtlichen Gewässer und Entwässerungsgräben (Gewässer III. Ordnung) zuständig ist, wurden bislang durch großes ehrenamtliches Engagement einiger Rottauer und Bernauer Bürger diese Aufgaben eigenverantwortlich koordiniert und dann vom Markt Grassau von den Anliegern und weiteren Vorteilsnehmern abgerechnet.

Es ist nun angedacht, ab dem Herbst 2023 den Gewässerunterhalt zur Entlastung der bisherigen Verantwortlichen neu zu regeln und vollumfänglich durch den Markt Grassau ausüben zu lassen.

Zur Umlegung der Unterhaltungskosten auf Anlieger und sonstige Vorteilsnehmer wird derzeit von einem privaten Sachverständigenbüro ein Beteiligtenverzeichnis erstellt, anhand dessen dann die Kostenbeiträge ermittelt werden.

Wir möchten in einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Rottauer Grundeigentümer über die geplanten Neuregelungen informieren und inhaltliche Fragen zur Abwicklung und zu den Kostenbeiträgen beantworten.

Die Informationsveranstaltung findet statt am

Donnerstag, den 21.09.2023 im Saal des Gasthofes Messerschmied in Rottau. Beginn ist um 19.30 Uhr.

Wir bitten um Terminvormerkung.


Stefan Kattari
1. Bürgermeister