Grundsteuer
Amtliche Bekanntmachung Nr. 67/2022
Amtliche Bekanntmachung
Grundsteuerreform - Wichtige Information für Grundstückseigentümer (ET)
-Ab April – Ende Juni 2022 bekommen alle Grundstückeigentümer (ET) vom Finanzamt ein
Informationsschreiben. Diese Schreiben erhält Informationen was vom ET weiter zu veranlassen ist.
-Die Daten müssen dann im Zeitraum vom 01.07. – 31.10.2022 entweder über das Portal
„Elster“ oder in Papierform über die entsprechenden Formulare an das Finanzamt übermittelt
werden.
-Die Eingabe der Daten kann erst ab 01.07.2022 erfolgen. Auch die Formulare (Papierform) sind erst
ab 01.07.2022 auf der Internetseite des Finanzamtes eingestellt bzw. können dann ab 01.07.2022
beim Finanzamt abgeholt werden. (Voraussichtlich liegen ab Juli 2022 diese Formulare auch in den
Gemeinden aus).
-Wer bereits einen Online-Zugang zu dem Steuerportal „Elster“ besitzt kann diesen auch für die
Erfassung der Grundsteuerdaten verwenden.
Wer erstmals das Steuerportal „Elster“ verwenden möchte, sollte unbedingt ab sofort den Online-
Zugang über das Portal beantragen (Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern).
Weitere ausführliche Informationen unter:
www.grundsteuerrefom.de
www.grundsteuer.bayern.de
www.elster.de
www.grassau.de/neuregelung-der-grundsteuer
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist ab sofort die
Bayerische Steuerverwaltung telefonisch unter Telefon 089/ 30 70 00 77 immer
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar.