Gesetzliche Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 6/2020
Bekanntmachung
GESETZLICHE ÄNDERUNGEN
Am 19. März 2019 wurde die Fahrerlaubnisverordnung geändert, um der von der EU beschlossenen 3. EG-Führerscheinrichtlinie zu entsprechen. Künftig müssen auch schon bestehende Papier- und unbefristete Kartenführerscheine umgetauscht werden.
Bund und Länder haben deshalb ein Stufenmodell beschlossen, das einen schritt-
weisen Umtausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine vor-
sieht.
BEFRISTUNG
Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine ist nach der neuen Richtlinie auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft jedoch nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
FAHRERLAUBNISKLASSEN
Bei der Umschreibung des Führerscheindokuments bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich erhalten.
Führerscheinumtausch
(Informationen über Fristen & Co.)
Fristen:
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
„Alte Führerscheine (Grau/Rosa)
mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998
Geburtsjahr des
Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss:
vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
EU-Kartenführerscheine ab
Ausstellungsdatum 01.01.1999
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
Umgetauscht sein muss:
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.03.2013 19.01.2033
Das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes ist entscheidend. Bei Scheckkartenführerscheinen finden Sie dieses unter Nr. 4 a (auf der Vorder-seite).
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
• Antragsformular (erhältlich bei der Führerscheinstelle oder online unter
www.traunstein.bayer)
• Aktueller Führerschein
• Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
• Aktuelles biometrisches Passfoto
• ggf. „Karteikartenabschrift“ jedoch nur wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wurde (bei der Behörde zu beantragen, die den Führerschein ausgestellt hat)
Zusätzlich können z.B. bei Lkw-Klassen weitere Unterlagen zur Verlängerung erforderlich sein (augen-/ärztliches Attest).
Der Antrag auf Umtausch kann nur persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, in welcher Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
KOSTEN
Die Kosten für den Umtausch betragen derzeit 24 Euro.
HINWEISE
Sofern Ihr Kartenführerschein bereits ein Gültigkeitsdatum unter 4b (auf der Vorderseite) enthält, muss bereits vor Ablauf dieses Datums ein neuer Führerschein beantragt werden.
Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass es schon jetzt bei der Benutzung alter Papier-Führerscheine (grau/rosa) zu Anerkennungsproblemen im Ausland kommen kann.
KONTAKT
Kotzinger Str. 6
83278 Traunstein
Telefon: +49 (0) 861 58-7686 oder -494
Fax: +49 (0) 861 589493
E-Mail: fuehrerscheinstelle@traunstein.bayern
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 7.30Uhr – 12.30 Uhr
und zusätzlich
Montag und Donnerstag: 13.30 Uhr – 16.30 Uhr