Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Förderung von Familien und Alleinerziehende

Der Markt Grassau, fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten Familien und Kinder durch verschiedenste Angebote. Um auch Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der familiären finanziellen Situation, die Möglichkeit zur Teilnahme an gemeindlichen Einrichtungen oder der Mitgliedschaft in Ortsvereinen zu ermöglichen

Der Markt Grassau, als kinder- und familienfreundliche Gemeinde, fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten Familien und Kinder durch verschiedenste Angebote. Um auch Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der familiären finanziellen Situation, die Möglichkeit zur Teilnahme an gemeindlichen Einrichtungen oder der Mitgliedschaft in Ortsvereinen zu ermöglichen, wurde vom Marktgemeinderat beschlossen, das Angebot durch die Übernahme von diesen Beträgen zu erweitert. Dadurch können nun Kinder und Jugendliche verstärkt Angebote in ihrer Freizeit nutzen, die sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten.

Die Förderung erfolgt auf Antrag entsprechend den nachfolgenden Richtlinien. Der Antrag ist im Rathaus Grassau, Zimmer 12, erhältlich.

Zuständig für die Bearbeitung ist im Rathaus Frau Renate Götze, Zimmer 12, +49 (8641) 4008-43.

Richtlinien zur Förderung von Familien und Alleinerziehenden
(Marktgemeinderatsbeschluss Nr. 6 vom 28.01.2020) Stand 2020

Förderziel:
Im Markt Grassau soll allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geboten werden, an gemeindlichen Einrichtungen teilzunehmen und/oder Mitglied in den örtlichen Vereinen zu werden. Der Markt Grassau unterstützt im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen, entsprechend dem Marktgemeinderatsbeschluss Nr. 6 vom 28.01.2020, Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen dadurch, dass er für Kinder und Jugendliche Beiträge und Gebühren gemeindlicher Einrichtungen und örtlicher Vereine übernimmt.

 

Gegenstand der Förderung:
Erstattung von Gebühren für die Inanspruchnahme und Nutzung gemeindlicher Einrichtungen und für die aktive Mitgliedschaft in örtlichen Vereinen.

Anspruchs- und Antragsberechtigung:

Anspruchsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die ihren Hauptwohnsitz im Markt Grassau innehaben. Erstattet werden nur Beiträge und Gebühren für minderjährige Kinder und Jugendliche.

Antragsberechtigt ist der Haushaltsvorstand.

 

Einkommensgrenze und maßgebliches Einkommen:
Das Familieneinkommen darf die doppelten Regelbedarfssätze nach SGB II nicht überschreiten. Das maßgebliche Einkommen ermittelt sich aus dem Betrag des zu versteuernden Einkommens abzüglich der festgesetzten Einkommenssteuer. Als Nachweis ist der letzte Einkommensteuerbescheid vorzulegen.

 

Bewilligungszeitraum:
Die Förderung erfolgt jeweils für das laufende Kalenderjahr und ist jährlich neu zu beantragen. Eine Erstattung von Beiträgen vergangener Jahre ist nicht möglich.

 

Nachrang der Förderung:
Der Markt Grassau fördert nachrangig. Gewährt wird eine Förderung nur, sofern vorrangig sämtliche möglichen staatlichen Leistungen (u.a. Starke-Familien-Gesetz, Kindergeldzuschlag) beantragt und diese nicht gewährt wurden. Dies ist im Antragsformular zu bescheinigen.

 

Antragsverfahren:
Der Markt Grassau erstattet die vom Antragssteller an den gemeindlichen Einrichtungen oder Ortsvereinen bezahlten Beiträge für ihre minderjährigen Kinder und Jugendliche. Die Erstattung erfolgt ausschließlich an den Antragsteller nach Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Beitragsempfängers (gemeindliche Einrichtung und Ortsvereine) über die Höhe der geleisteten Zahlung.

Der Antrag ist unterschrieben beim Markt Grassau einzureichen. Beizulegen sind der letzte Einkommenssteuerbescheid und eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge an gemeindlichen Einrichtungen und/oder Vereinen. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto nach Prüfung der Antragsunterlagen. Der Antragsteller hat mit dem Antrag zu erklären, dass die Angabe sämtlicher Daten nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgte.

Grassau, 06.04.2020
Markt Grassau
Jantke
1. Bürgermeister