Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Vorschläge können bis zum 28. April 2023 eingereicht werden.
In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Gesucht werden im Markt Grassau insgesamt 16 Personen, die am Amtsgericht Traunstein und Landgericht Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt und verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Bewerbungen bzw. Vorschläge können bis zum
28. April 2023
beim Markt Grassau, Marktstr. 1, 83224 Grassau eingereicht bzw. persönlich bei Herrn Enzmann, Rathaus, Zimmer 13, abgegeben werden.
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen können Sie das Bewerbungsformular herunterladen. Ebenso ist das Bewerbungsformular im Rathaus Grassau, Zimmer 13, erhältlich.