Bebauungsplanänderung Rottau Hackenstraße
Amtliche Bekanntmachung Nr. 30/2023
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Markt Grassau
für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Rottau" für das Grundstück Fl. Nr. 102 der Gemarkung Rottau, Hackenstraße 6
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 20.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Rottau“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ferner wurde der Bebauungsplanentwurf vom 25.02.2023 einschließlich der Begründung vom 25.02.2023 vom Bauausschuss gebilligt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Bezeichnung des Geltungsbereichs mit hinreichender Bestimmtheit: Grundstück Fl. Nr. 102 der Gemarkung Rottau, Hackenstraße 6
Der Lageplan vom 25.02.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit dieser Änderungsplanung soll die bestehende Baugrenze erweitert werden und mit einer seitlichen Wandhöhe von 6,50 m festgesetzt werden. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer Geschossflächenzahl von 0,45 und einer Grundflächenzahl von 0,35 beschränkt. Die Mindestabstände zu den Nachbarn sind allseitig mit min. 3 m einzuhalten. Das bestehende Wohngebäude soll auf max. 4 Wohneinheiten festgesetzt werden. Die bestehende baufällige Garage soll abgerissen werden, im Erdgeschoss sollen zwei Garagen mit Nebenraum entstehen. Im Obergeschoss soll eine kleine Einliegerwohnung entstehen. Das westliche Baufenster soll bezüglich der Festsetzungen auf eine Wandhöhe von 5,70 m beschränkt werden und mit einer Größe von 8 x 12 m festgesetzt werden. Die Gebietsart wird weiterhin mit MD - Dorfgebiet § 5 BauNVO ausgewiesen.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Erstellung eines Umweltberichtes und die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Ebenso wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der nachfolgend näher bezeichneten förmlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich äußern.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sowie der Begründung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht und erfolgt in der Zeit
vom 03.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023
während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag und Mittwoch zusätzlich von 15:00 bis 17:00 Uhr) im Rathaus, Bauamt, Zimmer 6/EG, Anschrift: Marktstr. 1, 83224 Grassau.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Grassau unter https://www.grassau.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Grassau, 24.03.2023
Stefan Kattari
1. Bürgermeister