Bebauungsplanänderung Rottau Eichetstraße
Amtliche Bekanntmachung Nr. 44/2023
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Markt Grassau
für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rottau“ – beidseits der Eichetstraße
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 28.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 5 „Rottau“ – beidseits der Eichetstraße gebilligt.
Die ursprüngliche öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 08.06.2020 bis 17.07.2020 durchgeführt, auf den Auslegungszeitraum wurde fristgerecht eine Woche vor Auslegungsbeginn durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 11/2020 vom 29.05.2020 hingewiesen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 03.06.2020 in Kenntnis gesetzt. In der Sitzung des Marktgemeinderates am 06.10.2020 wurde die Abwägung über die Einwendungen bzw. fachlichen Informationen vorgenommen.
Ebenso wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 06.10.2020 mit der Planfassung vom 10.09.2020 der Satzungsbeschluss erlassen. Dieser Satzungsbeschluss war jedoch dahingehend fehlerhaft, weil sich die Planzeichnung östlich der Eichetstraße nach der öffentlichen Auslegung nochmals grundlegend geändert hat. Es hätte eine nochmalige öffentliche Auslegung erfolgen müssen. Um den Verfahrensfehler zu beheben, wird mit dem erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss das bestehende Verfahren richtig zu Ende geführt. Grundlage für die erneute Auslegung ist §4a Abs. 3 BauGB.
Der Marktgemeinderat hat nun in der Sitzung vom 28.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 5 „Rottau“ – beidseits der Eichetstraße erneut gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 5 „Rottau“ für das Gebiet an nördlichen Ortsrand, beidseits der Eichetstraße [betroffene Grundstücke sind die Fl. Nr. 310, 314, 314/1, 126/2 (Bachlauf), 315 (Eichetstraße), 321 (Freiweg), 322/3, 322/4, 322/5, 322/6, 322/7, 322/8, 322/9, 322/10, 322/11 und 322/12 – alle Gemarkung Rottau; siehe beigefügter Lageplan des Geltungsbereiches] und die Begründung, beides in der Fassung vom 21.03.2023, liegen im Rathaus, Bauamt, Zimmer 6/EG, Anschrift: Marktstr. 1, 83224 Grassau,
vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023,
während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag und Mittwoch zusätzlich von 15:00 bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Grassau unter https://www.grassau.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Grassau, 30.03.2023
Stefan Kattari
1. Bürgermeister