Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Bebauungsplanänderung Grassau Reifing Kramerstraße

Amtliche Bekanntmachung Nr. 25/2023

BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Markt Grassau
für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Grassau-Reifing" für das Grundstück Fl. Nr. 1630/5 der Gemarkung Grassau, Kramerstraße 25
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 24.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Grassau-Reifing“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ferner wurde der Bebauungsplanentwurf vom 08.02.2023 einschließlich der Begründung vom 08.02.2023 vom Bauausschuss gebilligt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Bezeichnung des Geltungsbereichs mit hinreichender Bestimmtheit: Grundstück Fl. Nr. 1630/5 der Gemarkung Grassau, Kramerstraße 25
Der Lageplan vom 08.02.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Anlass der Bebauungsplanänderung ist ein Anbau südlich des Hauptgebäudes zur Schaffung und Erweiterung von dringend notwendigem Wohnraum. Die Veranlasser bewohnen mit Ihren zwei Söhnen das Wohnhaus. Aufgrund der Familiensituation der beiden Kinder die in gemeinnützigen Vereinen und Arbeit in der Gemeinde verwurzelt sind und auch schon wieder Familienzuwachs haben bzw. planen, ist eine Wohnflächenerweiterung dringend notwendig. Im bestehenden Wohnhaus sollen 3 Wohneinheiten geschaffen werden die nur als Erstwohnsitz zugelassen sind.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Erstellung eines Umweltberichtes und die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Ebenso wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der nachfolgend näher bezeichneten förmlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich äußern.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sowie der Begründung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht und erfolgt in der Zeit
vom 20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023
während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag und Mittwoch zusätzlich von 15:00 bis 17:00 Uhr) im Rathaus, Bauamt, Zimmer 6/EG, Anschrift: Marktstr. 1, 83224 Grassau.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Grassau unter https://www.grassau.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Grassau, 01.03.2023
Stefan Kattari
1. Bürgermeister

Kramerstraße