Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Bebauungsplanänderung Grassau Reifing Fetznweg 2

Amtliche Bekanntmachung Nr. 41/2023

BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Markt Grassau
für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Reifing“ für die Grundstücke Fl. Nr. 1543/11 und 1543/15 der Gemarkung Grassau, im Bereich des Anwesens Fetznweg 2
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 22.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die die Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Reifing“ für die Grundstücke Fl. Nr. 1543/11 und 1543/15 der Gemarkung Grassau, im Bereich des Anwesens Fetznweg 2, beschlossen. Ferner wurde der Bebauungsplanentwurf vom 27.04.2022 einschließlich der Begründung gleichen Datums vom Bauausschuss angenommen.
Die am 22.03.2022 gebilligte Planfassung vom 27.04.2022 samt Begründung gleichen Datums wurde für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit von 27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022. Die Wertung der eingegangenen löste eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes einschließlich der Begründung aus, wodurch nach § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich wird. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 die überarbeitete Planfassung in der Fassung vom 14.01.2023 samt Begründung gleichen Datums gebilligt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Bezeichnung des Geltungsbereichs mit hinreichender Bestimmtheit: Das Grundstück Fl. Nr. 1543/11 der Gemarkung Grassau, wurde zwischenzeitlich geteilt, so dass sich der Geltungsbereich über die Grundstücke Fl. Nr. 1543/11 und 1543/15 der Gemarkung Grassau, im Bereich des Anwesens Fetznweg 2, erstreckt.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Auslegungsbeschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Es ist die Reduzierung der bestehenden Baugrenzen auf den tatsächlichen Gebäudebestand geplant, des Weiteren sind für den westlichen Bereich des Grundstückes Baugrenzen für ein weiteres Einfamilienhaus im Ausmaß von rund 6 m x 10 m vorgesehen.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Erstellung eines Umweltberichtes und die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Ebenso wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der nachfolgend näher bezeichneten erneuten förmlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich äußern.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sowie der Begründung (jeweils in der Fassung vom 14.01.2023) wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht und erfolgt in der Zeit
vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023
während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag und Mittwoch zusätzlich von 15:00 bis 17:00 Uhr) im Rathaus, Bauamt, Zimmer 6/EG, Anschrift: Marktstr. 1, 83224 Grassau.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Grassau unter https://www.grassau.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grassau, 30.03.2023
Stefan Kattari
1. Bürgermeister

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