Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Aufstellungsbeschluss Grassau Ortsmitte neu

Amtliche Bekanntmachung Nr. 129/2024

BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Markt Grassau
für den Bebauungsplan „Grassau Mitte - neu“
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 05.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Grassau Mitte - neu“ beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Der Lageplan vom 28.10.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus, Zimmer 6/EG, Anschrift: Marktstraße 1, 83224 Grassau, zu den üblichen Dienststunden bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.grassau.de in der Rubrik „Bürgerservice & Rathaus -> Gemeindeentwicklung -> Bauleitplanung“ eingesehen werden.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 ff. BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
    Städtebauliche Ordnung der bestehenden Nutzungsstrukturen sowie Weiterentwicklung der gewerblichen Nutzung.
    Sicherung der übergeordneten stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen (Konzentration der Sortimente des Innenstadtbedarfs auf die Ortsmitte gemäß Einzelhandelskonzept vom 25.07.2017).
    Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels mit Hauptsortiment Lebensmittel und handelsüblichen Randsortimenten mit einer Mindestverkaufsfläche und einer maximalen Verkaufsfläche im Erdgeschoss und Wohnnutzung in den Obergeschossen.

Grassau, 18.11.2024     
Stefan Kattari
1. Bürgermeister

Ortsmitte