Luftbild Grassau Zentrum, © Hans Vodermeier, Publicdesign

Aufstellungsbeschluss Eichelreuth

Amtliche Bekanntmachung Nr. 109/2024

BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Markt Grassau
für den Bebauungsplan „Eichelreuth Nord“
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 10.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Eichelreuth Nord“ beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Der Lageplan vom 21.08.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus, Zimmer 6/EG, Anschrift: Marktstraße 1, 83224 Grassau, zu den üblichen Dienststunden bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.grassau.de in der Rubrik „Bürgerservice & Rathaus -> Gemeindeentwicklung -> Bauleitplanung“ eingesehen werden.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 ff. BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
    Städtebauliche Ordnung der bestehenden Nutzungsstrukturen sowie Weiterentwicklung der gewerblichen Nutzung.
    Sicherung der übergeordneten stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen (Konzentration der Sortimente des Innenstadtbedarfs auf die Ortsmitte gemäß Einzelhandelskonzept vom 25.07.2017).   
    Ansiedlung von Gewerbebetrieben und nicht innenstadtrelevantem Einzelhandel.
    Abbildung des bisherigen Gebäudebestandes durch einen wirksamen Bebauungsplan.

Grassau, 19.09.2024      
Stefan Kattari
1. Bürgermeister

Aufstellungsbeschluss